Therapeutische Leistungen
Kostenübernahme
Therapeutische Leistungen
Folgende Leistungen biete ich in meiner Praxis vorwiegend an:
Kostenübernahme
Gesetzlich Versicherte
Privatversicherte/Beihilfeberechtigte/Selbstzahler
Bei nicht gesetzlich Krankenversicherten wird ein Behandlungsvertrag direkt zwischen Ihnen und mir abgeschlossen. Die Berechnung der Behandlungskosten erfolgt nach den Richtlinien der "Gebührenordnung für Ärzte" (GOÄ).
Inwieweit Sie diese Kosten von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet bekommen hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Hier ist auch jeweils geregelt, ob und in welcher Form im Vorfeld eine Behandlung angezeigt oder genehmigt werden muss.
Bei Beihilfeberechtigten kommen die Beihilfevorschriften zum Tragen. Hier muss spätestens nach 5 Probesitzungen ein umfangreicher Antrag bei der Beihilfestelle gestellt werden. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.
Aufgrund der seit Jahren nicht aktualisierten Gebührenordnung treffe ich in der Regel ab der 2. Sitzung eine individuelle Honorarvereinbarung nach §2 GOÄ und rechne dann mit dem 3,5fachen Steigerungssatz ab (anstelle des 2,3fachen Regelhöchstsatzes), so dass für Sie möglicherweise eine Zuzahlung anfällt.
Selbstverständlich haben Sie immer auch die Möglichkeit, die Kosten einer Behandlung bzw. Beratung selbst zu tragen. Dies kann sinnvoll sein, wenn bei Ihnen keine krankheitswertige Störung vorliegt, sie aber trotzdem Gespräche zur Beratung in Anspruch nehmen möchten.