Kassenpraxis
In meiner Praxis kann ich in begrenztem Umfang auch gesetzlich Krankenversicherte behandeln. Ich habe einen "halben Kassensitz" (offiziell "halber Versorgungsauftrag" genannt) und kann in diesem Rahmen medizinisch notwendige und sinnvolle ärztliche Beratungen und Psychotherapien nach den sog. "Psychotherapierichtlinien" zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten.
Als Facharzt für Psychosomatische Medizin bin ich spezialisiert auf die Erkennung, Einordnung und Behandlungen von Erkrankungen, bei denen ein Zusammenspiel von seelischen, körperlichen und sozialen Faktoren besteht. Hierbei geht es einerseits um die Entstehung, andererseits aber auch den Verlauf der Erkrankungen.
Krankheitsbilder
Von der Diagnose zur Therapie
Mit einem persönlichen Anruf in meiner Telefonzeit vereinbaren Sie einen Termin zum Erstgespräch (-> Terminvereinbarung) . In diesem haben Sie die Gelegenheit, ihre Beschwerden und Probleme zu schildern. Ziel ist es zunächst, ihre Beschwerden diagnostisch einzuordnen . Hierzu sind oft Vorbefunde hilfreich. Bei Bedarf tausche ich mich auch mit ihren vorbehandelnden Ärzten oder Therapeuten aus. Oft ist es auch notwendig, die Anamnese bei einem zweiten Termin um lebensgeschichtliche und soziale Aspekte zu erweitern.
Im nächsten Schritt geht es dann um die Planung des weiteren Vorgehens : ausgehend von Art und Dauer der Beschwerden, den bisherigen Behandlungsversuchen und ihrer Lebenssituation bespreche ich mit Ihnen, welche Behandlungsmöglichkeiten in Frage kommen. Neben einer ambulanten Behandlung in meiner Praxis können dies sein:
- Überweisung zu einem anderen Facharzt
- Medikamentöse Behandlung
- Voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung
- Rehabilitation
Manchmal ist auch keine medizinische Maßnahme nötig. Auch in diesen Fällen versuche ich, sie im Hinblick auf andere Möglichkeiten zu beraten. So kann die Kontaktaufnahme zu einer Beratungsstelle oder einer Selbsthilfegruppe eine gute Lösung sein.
Therapeutische Leistungen
Folgende Leistungen biete ich in meiner Praxis vorwiegend an:
Kostenübernahme
Da meine Praxis eine Kassenzulassung besitzt werden bei gesetzlich Krankenversicherten die Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen. Sie müssen nur beim Erstgespräch und zu Beginn jeden Quartals Ihre gültige Versichertenkarte vorlegen. Eine Überweisung ist nicht notwendig (aber natürlich möglich).
Bis zu 3 Sprechstundentermine und maximal 4 Probesitzungen können so direkt in Anspruch genommen werden.
Soll dann eine weiterführende Therapie erfolgen, ist ein Antrag bei der Krankenkasse notwendig, den ich für Sie vorbereite. Je nach Verlauf und Krankheitbild können hier kürzere oder längere Therapien beantragt und auch verlängert werden. Selbstverständlich können Sie die Therapie zu jedem Zeitpunkt beenden.
Zu beginn der Therapie klären wir außerdem, wer ggf. Berichte über die Therapie erhalten soll (Schweigepflichtsentbindung) und welche Regelungen bei ausgefallenen oder abgesagten Therapiestunden gelten.